OLG München: Einheitliches Vertragsverhältnis, Auftragsbestätigung, Einheitlicher Werkvertrag, Gewährleistungsansprüche, Heizungsanlagen, Stillschweigende Abnahme, Einrede der Verjährung, Beweiswürdigung, Landgerichte, Konkludente Abnahme, Prüfungsfrist, Darlegungs- und Beweislast, Leistungsverzeichnis, Rechtsfehlerhafte, Beauftragte, Auftragserteilung, Ergebnis der Beweisaufnahme, Funktionstauglichkeit, Denkgesetze, Durchgeführte Beweisaufnahme
Verfügung vom 23.03.2021 – 28 U 744/21 Bau